1. Zum Leistungsvertrag gehören Hausinfo und Zimmerpläne.
  2. Die Kopie des Leistungsvertrages ist bis zum angegebenen Rücksendedatum unterschrieben und ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken. Wird die angegebene Frist überschritten, ist eine Neuanmeldung erforderlich.
  3. Die Anmeldung gilt verbindlich unter Zugrundelegung der gemachten Angaben. Änderungen der Teilnehmerzahlen sind der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. Eine Rücknahme der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,80 EUR fällig.
    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung, um evtl. Ausfallkosten abzudecken.
  4. Bei Absage einer Buchung vor Veranstaltungsbeginn behalten wir uns vor, folgende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen:
    90-30 Tage vor Beginn: 9,80 EUR / Tag / Teilnehmer
    29 Tage bis 10 Tage vor Beginn: Übernachtungskosten + 50% Verpflegungskosten
    9 Tage bis 4 Tage vor Beginn: Übernachtungskosten + 75% Verpflegungskosten
    3 Tage oder weniger vor Beginn: Berechnung von 90 % der Gesamtkosten
    Bei Buchung des Zeltplatzes: 2,50 EUR / Tag / Teilnehmer
  5. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Vorauszahlungen sind in zwei Raten zu zahlen, so wie auf S.1 angegeben. Bitte halten Sie die angegebenen Vorauszahlungstermine zur Aufrechterhaltung Ihrer Buchung ein. Der restliche Betrag ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Danach werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Gerichtsstand ist Kiel.
  6. Bei Zahlungen geben Sie bitte unbedingt Ihre Kundennummer und die Reservierungs-/Belegungsnummer an.
  7. Für alle von den Gruppen verursachten Schäden, die sich während des Aufenthaltes ergeben, haftet die anmeldende Stelle. Festgestellte Schäden sind sofort der Heimleitung zu melden. Geld, Wertsachen, Kleidung u.a., die die Gäste mitbringen, sind weder gegen Einbruchdiebstahl, noch gegen Feuer versichert. Die Gruppenleitung hat die Möglichkeit im Geldschrank des Hauses Bargeld zu deponieren.
  8. Anordnungen der Heimleitung sind einzuhalten! In den Einrichtungen liegen Hausordnungen und die Richtlinien für das Baden von Kinder- und Jugendgruppen (Jugendbadeerlass) aus. Grundsätzlich ist die Leiterin bzw. der Leiter für die Gruppe verantwortlich, auch dann, wenn die Badestelle durch die DLRG bewacht wird.
  9. Bei groben Verstößen gegen die Haus- oder Badeordnung kann die Gruppe des Hauses verwiesen werden.
  10. Wir empfehlen, dass sich die verantwortlichen Betreuungspersonen die Einrichtung vor Beginn der Reise ansehen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besichtigungstermin.
  11. Bitte melden Sie Beschwerden über Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthaltes sofort der Heimleitung oder der Geschäftsstelle unter der o.a. Telefonnummer.
  12. Bitte übergeben Sie eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum aller Teilnehmenden der Heimleitung bei Ankunft.
  13. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Jugendgästehäusern um Vollverpflegungseinrichtungen handelt, nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet. Selbstverpflegung kann bedauerlicherweise nicht zugelassen werden, dieses gilt selbstverständlich auch für Getränke.